Abnahmegutachten

 

Dominikanerkirche Regensburg

 

Der Unterzeichnete hat die Abnahmeprüfung am 27. März 2001 vorgenommen.

 

I.

Die Orgel wurde im Jahre 1904 von der Regensburger Orgelbaufirma Binder & Sohn erbaut und 1947 von der Regensburger Firma Eduard Hirnschrodt „barockisiert“. Diese aus der damaligen Einstellung heraus durchaus verständlichen Umarbeiten wurden „bemerkenswert vorsichtig ausgeführt“ und ihr Zweck „das zweite Manual zur Darstellung der barocken Orgelliteratur aufzuwerten, vollauf erreicht“. In dem Planungsgutachten des Unterzeichneten vom 20. November 1998 heißt es weiter, dass der „heutige Klang des Instruments unverkennbar und unverfälscht vom Klangwillen der Jahrhundertwende und es Erbauers Binder bestimmt ist“. Als Resumèe für den Wiederherstellungsentwurf des Unterzeichneten ebenfalls vom 20. November 1998 steht deshalb die Feststellung, dass die „Orgel der Dominikanerkirche ein wertvolles Zeugnis des lange verkannten Orgelbaus der Jahrhundertwende und des seinerzeit bedeutenden Orgelbauers Binder“ darstellt. „Sie sollte erhalten werden, wobei die behutsamen Änderungen 1947 durchaus unverändert bleiben können und auch sollen“. Die in einem gutachten vom 21.5.1999 niedergelegte „denkmalpflegerische Wertung“ des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege geht mit dieser Beurteilung „völlig konform“.

 

II.

Die von dem Regensburger Orgelbauer Heick ausgeführten Wiederherstellungsarbeiten basieren nun auf dieser Arbeitsaufstellung des Unterzeichneten. Die ganze Orgel wurde gereinigt. Die umfassende Behandlung gegen den Holzwurmbefall stand noch aus, da ja auch der Emporenboden miteinbezogen und so ein entsprechendes Gesamtkonzept erstellt werden muß (Punkt 1(. Die Windversorgung wurde mit ausgezeichnetem Ergebnis stabilisiert und dabei auch ein neuer Motor eingebaut. Daß das Motorengeräusch relativ stark hörbar ist, dann der von früher her bekannten Brisanz der Akustik dieses Kirchenraums zugeschrieben werden, Wenn es allerdings als allgemein störend im Kirchenraum empfunden wird, sollte noch ein Motorkasten angebracht werden (Punkt2). Die Windladen wurden überholt, sämtliche Membranen wurden neu ersetzt und alles funktionssicher gemacht. Orgelbauer H. Heick ergänzte sein Kostenangebot vom 29.1.19999 durch einen Zusatz vom 4.12.2000, der den neu bemerkten Riß in der Lade des zweiten Manuals berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist ohne jede Beanstandung (Punkt 3). Das gilt auch für die Arbeiten an der Röhrenpneumatik (Punkt 4). Der Spieltisch wurde technisch gründlich überholt und dabei auch eine neue Pedaltastatur eingebaut. Es ist festzustellen, dass der Manualanschlag noch etwas zäh geht und auch der Schwelltritt noch schwer zu bewegen war, was der Orgelbauer noch bei der Abnahmeprüfung reduziert hat. Er hat auch die zu geringe Schwellwirkung, bedingt durch nicht korrekten Schluß er Jalousien, beseitigt. Allerdings wären hier noch Nacharbeiten nötig, wenn sich diese Maßnahmen als nicht dauerhaft erweisen (Punkt 5). Die Arbeiten an den Pfeifen (Punkt 6) und Koppelfunktionen erbrachten beste Ergebnisse (Punkt 7). Der Ausgleich der Intonation wurde vom Orgelbauer in ganz vorzüglicher Weise bewältigt, so dass ganz allgemein ein hervorragendes und der Orgelgeschichte höchst angemessenes Klangbild bestätigt werden kann (Punkt 8). Die Sauberstimmung (Punkt 9) muß sicherlich nochmals erfolgen, wenn die Arbeiten am rückwärtigen großen Fenster abgeschlossen sind.

III.

Wenn diese Fensterarbeiten erfolgen, sollte unbedingt der Orgelbauer zugezogen werden, damit die verständlicherweise nicht mit der Orgel-Materie vertrauten Handwerker für die hier auftretende Problematik sensibilisiert werden. Im Übrigen sollte mit dem Orgelbauer ein Pflegevertrag abgeschlossen werden, damit das wertvolle Instrument konstant gewartet werden kann und somit ein neuerlicher Verfall ausgeschlossen wird.

 

IV.

An unabdingbaren Arbeiten für eine  akzeptable Organistenpraxis sollten noch ausgeführt werden: Notwendig ist eine sachgemäße Pultbeleuchtung, die gekoppelt mit einer Pedalbeleuchtung und einem Heizstab mit der Motorenschaltung verbunden ist. Es gibt hier entsprechende eingerichtete Spezialbeleuchtungen. Im Übrigen sollte der Einschalter für den Motor in reichweite des auf der Orgelbank sitzenden Spielers sein. Der jetzige Platz im Innern des Orgelgehäuses mit Zugang durch die Gehäusetüre ist unzumutbar und für Gastorganisten auch vermutlich schwer aufzufinden.

 

V.

Die Endrechnung des Orgelbauers vom 4.12.2000 entspricht den „Bruttomaximalbeträgen“ seiner beiden Kostenangebote. Der Endbetrag von 85.410,- DM incl. MWSt ist nicht nur als angemessen, sondern für die geleisteten Arbeiten auch als Preisgünstig zu bezeichnen.

 

Die Wiederherstellung der Orgel der Dominikanerkirche ist eine echte Tat, die Auftraggeber und Ausführende in gleicher Weise ehrt. Das klangliche wie spieltechnische Ergebnis ist nicht zuletzt auch exzellent hörbarer Lohn.

 

Regensburg, 8. Mai 2001

 

Eberhard Kraus

Orgelsachverständiger

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